Bei der Erdbestattung wird der/die Verstorbene in einem Sarg in einer Grabstelle auf dem Friedhof beigesetzt.
Die Beerdigung erfolgt in Einzel- oder Doppelgräber.
Eine Gruft ist ein ausgemauertes Grab. Bei einer Bestattung in einer Gruft muss ein Metallsarg bzw. ein Hartholzsarg mit Metalleinsatz verwendet werden. Metallsarg bzw. Metalleinsatz müssen verlötet werden.
Seit 1934 ist die Feuerbestattung der Erdbestattung gleichgestellt.
Bei einer Feuerbestattung können Sie zwischen zwei verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten wählen.
Verabschiedung mit dem Sarg und anschließender Überführung in das Krematorium,
die Urnenbeisetzung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Der/die Verstorbene wird zuerst zur Einäscherung in das Krematorium überführt.
Die Trauerfeier findet am Tag der Urnenbeisetzung statt.
Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Möglichkeiten und den damit verbundenen gesetzlichen Auflagen.